Führerscheinklassen


A Krafträder mit oder ohne Beiwagen 18 / 25* Jahre nein A1, M


A1 Krafträder mit einem Hubraum von nicht mehr als 0,125 l und einer Motorleistung von nicht mehr als 11 kW 16 Jahre kein Vorbesitz notwendig  M


B Kraftfahrzeuge mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 3 500 kg und mit nicht mehr als 8 Sitzplätzen außer dem Führersitz (auch mit Anhänger) Mindestalter 18 Jahre  L, M


C Kraftfahrzeuge - ausgenommen jene der Klasse D - mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 3500 kg (auch mit Anhänger) 18 Jahre Klasse B C1, B, L, M


C1 Kraftfahrzeuge - ausgenommen jene der Klasse D - mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 3500 kg, aber nicht mehr als 7500 kg (auch mit Anhängern) 18 Jahre Klasse B L, M


D Kraftfahrzeuge zur Personenbeförderung mit mehr als 8 Sitzplätzen außer dem Führersitz (auch mit Anhänger) 21 Jahre Klasse B D1


D1 Kraftfahrzeuge zur Personenbeförderung mit mehr als 8 Sitzplätzen außer dem Führersitz, aber nicht mehr als 16 Sitzplätzen (auch mit Anhängern) 21 Jahre Klasse B B, L, M


L Zugmaschinen mit einer Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 32 km/h und Kombinationen aus diesen Fahrzeugen und Anhängern für land- oder forstwirtschaftliche Zwecke, wenn sie mit einer Geschwindigkeit von nicht mehr als 25 km/h geführt werden 16 Jahre nein -

M Kleinkrafträder und Fahrräder mit Hilfsmotor mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 45 km/h und einem Hubraum von nicht mehr als 0,05 l 16 Jahre nein -

T Zugmaschinen mit einer Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 60 km/h und selbstfahrende Arbeitsmaschinen mit einer Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 40 km/h zur Verwendung für land- oder forstwirtschaftliche Zwecke 16 Jahre nein M, L


Mofa Einspurige, einsitzige Fahrräder mit Hilfsmotor bis 25 km/h 15 Jahre nein -
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